Familienrechner

Der Elterngeldrechner

Berechne dein Elterngeld für 2026 – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus auf einen Blick.

Deine Angaben
Schritt 1: Dein Einkommen
Dein laufendes Bruttogehalt (ohne Weihnachts-/Urlaubsgeld, Boni)
€ / Monat
Selbstständig? Dieser Rechner ist für Angestellte optimiert. Bei Selbstständigen gelten andere Bemessungszeiträume und Berechnungsgrundlagen. Wende dich am besten an deine Elterngeldstelle oder nutze eine spezialisierte Beratung.
Schritt 2: Familiensituation
Für den Geschwisterbonus
300 € Zuschlag pro weiterem Kind
Schritt 3: Elterngeld-Variante
Du kannst die Varianten auch kombinieren – der Rechner zeigt dir alle Optionen.
Max. 12 Monate (14 mit Partnermonaten)
12 Monate
Falls du in Teilzeit arbeitest (max. 32h/Woche)
€ brutto/Monat
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis pauschaler Abzüge gemäß BEEG. Das tatsächliche Elterngeld kann abweichen, da die Elterngeldstelle individuelle Berechnungen vornimmt. Einmalzahlungen, Sondervergütungen und Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld) bleiben unberücksichtigt. Stand: 2026.
Basiselterngeld
pro Monat, max. 12–14 Monate
ElterngeldPlus
pro Monat, max. 24–28 Monate
Elterngeldnetto
Berechnungsgrundlage
Ersatzrate
deines Nettoeinkommens
Einkommensersatz
Elterngeld: 65 %
Wegfall: 35 %
Übersicht: Deine Optionen
VariantePro MonatMonateGesamt

Elterngeld 2026: Alles was du wissen musst

Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für junge Familien in Deutschland. Es gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus, wenn du nach der Geburt deines Kindes beruflich pausierst oder kürzertrittst. Gerade für Frauen, die häufig den größeren Teil der Elternzeit übernehmen, ist es entscheidend, die verschiedenen Varianten zu kennen und das Maximum herauszuholen.

Kurz & knapp: Elterngeld beträgt 65–67 % deines vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei geringem Einkommen (unter 1.000 € netto) steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %.

Die drei Varianten im Überblick

Basiselterngeld65–67 % vom Netto, 300–1.800 €/Monat, max. 12 Monate (14 mit Partnermonaten)
ElterngeldPlusHalber Satz vom Basiselterngeld, 150–900 €/Monat, doppelte Bezugsdauer (max. 28 Monate)
PartnerschaftsbonusWie ElterngeldPlus, 4 zusätzliche Monate, wenn beide 24–32 h/Woche arbeiten

Basiselterngeld – der Klassiker

Das Basiselterngeld ist für Eltern gedacht, die nach der Geburt komplett oder weitgehend aus dem Job aussteigen. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt. Nutzen beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld, erhöht sich der Anspruch auf 14 Monate – die sogenannten Partnermonate. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein beziehen.

Wichtig seit 2024: Beide Eltern dürfen nur noch einen einzigen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Wer länger gemeinsam zu Hause bleiben will, muss auf ElterngeldPlus wechseln.

ElterngeldPlus – für den sanften Wiedereinstieg

ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest. Du bekommst den halben Betrag des Basiselterngeldes, dafür doppelt so lange. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.

Der große Vorteil: Bei Teilzeitarbeit (max. 32 Stunden/Woche) wird dein Zuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet. Du kannst also Elterngeld und Gehalt kombinieren – und kommst unterm Strich oft besser weg als mit reinem Basiselterngeld.

Rechenbeispiel: Bei 2.000 € Elterngeldnetto bekommst du 1.300 € Basiselterngeld für 12 Monate = 15.600 € gesamt. Oder 650 € ElterngeldPlus für 24 Monate = 15.600 € gesamt – plus Teilzeitgehalt obendrauf.

Partnerschaftsbonus

Arbeiten nach der Elternzeit beide Partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, gibt es vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Bonus. Der Bonus soll partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung fördern. Er ist besonders attraktiv, wenn beide Elternteile langfristig in Teilzeit arbeiten wollen.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Bruttoeinkommen ermitteln Grundlage sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (bei Müttern: vor dem Mutterschutz). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Provisionen zählen nicht mit. Es wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (102,50 €/Monat) abgezogen.
Pauschale Abzüge Die Elterngeldstelle zieht nicht deine echten Steuern und Sozialabgaben ab, sondern rechnet mit Pauschalsätzen. Deshalb weicht das „Elterngeldnetto“ vom Netto auf deiner Gehaltsabrechnung ab. Die Steuerklasse spielt eine große Rolle – dazu gleich mehr.
Ersatzrate anwenden Bei einem Netto unter 1.000 € bekommst du mehr als 67 % (bis zu 100 %). Zwischen 1.000 und 1.200 € liegt die Rate bei 67 %. Ab 1.200 € sinkt sie auf 65 %. Der Maximalbetrag ist immer 1.800 €, der Mindestbetrag 300 €.
Zuschläge prüfen Geschwisterbonus: 10 % (min. 75 €), wenn ein Geschwisterkind unter 3 oder zwei unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag: 300 € für jedes weitere neugeborene Kind.

Steuerklassen-Trick: Elterngeld legal erhöhen

Die Steuerklasse beeinflusst das Elterngeldnetto massiv. Wer rechtzeitig vor der Geburt in eine günstigere Steuerklasse wechselt, kann das Elterngeld spürbar erhöhen. Das funktioniert so: Der Elternteil, der später Elterngeld bezieht, wechselt in Steuerklasse III (niedrigere Steuerlast = höheres Netto = höheres Elterngeld). Der andere Partner nimmt Steuerklasse V.

Wichtig: Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor dem Mutterschutzbeginn wirksam sein, damit er für die Elterngeldberechnung zählt. Die Elterngeldstelle prüft, welche Steuerklasse in der Mehrheit der 12 Bemessungsmonate galt.

Was ist 2026 neu?

  • Einkommensgrenze 175.000 € – Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 €/Jahr haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
  • Parallelbezug eingeschränkt – Beide Eltern dürfen maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate.
  • Elternzeit per E-Mail – Seit Mai 2025 reicht für den Antrag auf Elternzeit die Textform (z.B. E-Mail). Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr nötig.
  • Beträge unverändert – Die Höchstgrenze (1.800 €) und Mindestgrenze (300 €) wurden trotz Inflation nicht angepasst. Die Koalition hat Erhöhungen angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Tipps für dein Elterngeld

  • Früh planen – prüfe Steuerklassenwechsel, Einkommensgrenze und Aufteilung der Monate möglichst schon in der Schwangerschaft.
  • Einmalzahlungen vermeiden – Boni und Sonderzahlungen zählen nicht zum Elterngeldbrutto. Wenn möglich, verhandle stattdessen ein höheres Grundgehalt.
  • Mutterschaftsgeld einrechnen – während des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld. Diese Monate werden automatisch als Basiselterngeld-Monate gezählt und von deinen 12 Monaten abgezogen.
  • Kombi-Modelle durchspielen – die Kombination aus Basis + Plus + Partnerschaftsbonus ergibt oft mehr Geld insgesamt als nur eine Variante. Nutze unseren Rechner, um verschiedene Szenarien zu vergleichen.
  • Rücklagen für Steuern bilden – Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also indirekt deinen Steuersatz. Rechne mit einer Nachzahlung bei der Steuererklärung.

Unser Tipp: Spiel im Rechner verschiedene Szenarien durch: Wie verändert sich das Ergebnis mit Steuerklasse III statt IV? Was bringt Teilzeit während ElterngeldPlus? Je mehr Varianten du durchrechnest, desto fundierter deine Entscheidung.